SiGeKo-Koordinatoren: Warum der freie Markt hier praktisch leer ist

SiGeKo-Koordinator in Warnweste und Schutzhelm prüft Baupläne auf Baustelle mit Stahlkonstruktion und Betonfundamenten.

Wer in der Baubranche Projekte plant oder ausführt, auf denen mehrere Gewerke gleichzeitig tätig sind, kommt an einem Begriff nicht vorbei: dem SiGeKo. Hinter dieser Abkürzung steckt eine Funktion, die rechtlich vorgeschrieben, fachlich anspruchsvoll und am freien Markt kaum zu besetzen ist. Dieser Artikel erklärt, was ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator konkret tut, warum die Nachfrage nach qualifizierten SiGeKo-Koordinatoren das Angebot strukturell übersteigt und welche Wege Bauunternehmen und Bauherren trotzdem gehen können, um diese Funktion zuverlässig zu besetzen.

Was ein SiGeKo-Koordinator ist und welche Aufgaben er trägt

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, kurz SiGeKo, ist das neutrale Sicherheitsorgan auf Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden. Seine Kernaufgabe ist nicht die allgemeine Bauaufsicht, sondern die gewerkeübergreifende Koordination von Schutzmaßnahmen. Das ist ein wichtiger Unterschied: Der SiGeKo übernimmt nicht die Aufgaben des Bauleiters, sondern ergänzt diese um eine unabhängige Sicherheitsperspektive.

Die Aufgaben des SiGeKo sind in § 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) geregelt und gliedern sich in zwei Phasen. In der Planungsphase erstellt er den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan), analysiert Gefährdungen und legt Schutzmaßnahmen fest. Er erstattet außerdem die Vorankündigung an die zuständige Behörde. In der Ausführungsphase überwacht er die Umsetzung dieser Maßnahmen durch regelmäßige Baustellenbegehungen und dokumentiert Mängel sowie Beinahe-Unfälle in Begehungsberichten.

Darüber hinaus erstellt der SiGeKo die sogenannte „Unterlage“ für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage, etwa für Wartung und Instandhaltung. Diese Unterlage ist kein bürokratisches Beiwerk, sondern ein praktisches Dokument, das künftigen Auftragnehmern zeigt, welche Schutzmaßnahmen bei Folgearbeiten zu beachten sind. Der besondere Wert des SiGeKo liegt dabei in seiner Unabhängigkeit: Er steht außerhalb von Termindruck und Kostendruck und kann Sicherheitsmängel benennen, ohne in betriebliche Interessenkonflikte verwickelt zu sein.

Warum SiGeKo-Koordinatoren rechtlich unverzichtbar sind

Die Pflicht zur Bestellung eines SiGeKo ergibt sich unmittelbar aus der Baustellenverordnung, die die europäische Baustellenrichtlinie 92/57/EWG in deutsches Recht umsetzt. Sobald auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, ist der Bauherr zur Bestellung eines SiGeKo verpflichtet. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Projektgröße.

Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert mehr als ein Bußgeld. Ordnungswidrigkeiten nach der Baustellenverordnung können mit bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Schwerwiegender ist jedoch die zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung: Kommt es auf einer Baustelle ohne ordnungsgemäße SiGeKo-Koordination zu einem Unfall, haftet der Bauherr persönlich nach § 823 BGB und riskiert strafrechtliche Ermittlungen. Behörden können zudem einen sofortigen Baustopp verhängen.

Der Hintergrund dieser strengen Regelung ist die Unfallstatistik der Branche. Die Bauwirtschaft verzeichnet laut BG Bau die höchste Unfallrate aller Branchen in Deutschland, wobei Absturzunfälle und herabfallende Bauteile die häufigsten Ursachen für schwere und tödliche Verletzungen bleiben. Die Koordinationspflicht ist also keine Formalität, sondern eine direkte Antwort auf reale Risiken, die entstehen, wenn mehrere Gewerke ohne abgestimmte Schutzmaßnahmen auf engem Raum arbeiten. Architekten und Bauleiter trifft dabei eine Hinweispflicht gegenüber dem Bauherrn: Versäumen sie es, auf die SiGeKo-Pflicht hinzuweisen, haften sie selbst.

Wie der Qualifikationsweg zum SiGeKo aussieht

Die Qualifikationsanforderungen an einen SiGeKo sind in der RAB 30 (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen) konkretisiert. Sie verlangen eine Kombination aus drei Elementen: baufachliche Grundkenntnisse, arbeitsschutzfachliche Kenntnisse und spezielle Koordinatorenkenntnisse. Wer nur eines dieser drei Elemente mitbringt, ist noch kein geeigneter SiGeKo im Sinne der Verordnung.

Die Ausbildungsstruktur nach RAB 30

Die Ausbildung gliedert sich in zwei Module. Modul B vermittelt die arbeitsschutzfachlichen Grundlagen gemäß RAB 30 Anlage B. Modul C vermittelt die speziellen Koordinatorenkenntnisse gemäß RAB 30 Anlage C. Nur wer beide Module erfolgreich abschließt, erhält ein bundesweit anerkanntes Zertifikat und ist vollständig als SiGeKo qualifiziert. Wer bereits als Fachkraft für Arbeitssicherheit zertifiziert ist, kann Modul B unter Umständen überspringen.

Voraussetzungen und Eignungsprofil

Neben der Ausbildung verlangt die RAB 30 mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung in der Planung oder Ausführung von Bauvorhaben. Als geeignete Grundberufe gelten Architekten, Bauingenieure, Techniker, Meister und geprüfte Poliere. Entscheidend ist dabei nicht nur das Zertifikat, sondern auch die Fähigkeit, Arbeitsabläufe gewerkeübergreifend und vorausschauend zu durchdenken, sowie ein hinreichendes Maß an Sozialkompetenz, um mit verschiedenen Gewerken und Auftraggebern konstruktiv zu kommunizieren.

Anbieter der Ausbildung sind unter anderem DEKRA Akademie, TÜV Nord, TÜV Rheinland und verschiedene Bauakademien. Die Ausbildung ist inzwischen auch als Online-Selbstlernkurs verfügbar. Das ändert jedoch nichts an der Grundvoraussetzung: Ohne die baufachliche Berufserfahrung bleibt das Zertifikat allein unzureichend.

Warum der freie Markt für SiGeKo-Koordinatoren nahezu leer ist

Wer heute einen qualifizierten SiGeKo sucht, stößt schnell auf ein strukturelles Problem: Der verfügbare Pool ist klein, die Nachfrage ist hoch, und der Markt gibt kaum etwas her. Das ist kein vorübergehendes Phänomen, sondern das Ergebnis mehrerer sich überlagernder Faktoren.

Der erste Faktor ist der allgemeine Fachkräftemangel in Bau- und Ingenieurberufen. Laut Ingenieurmonitor des VDI blieben im Jahr 2024 durchschnittlich über 20.000 Stellen für Bauingenieure unbesetzt. SiGeKo-Koordinatoren sind eine hochspezialisierte Teilmenge genau dieser ohnehin knappen Berufsgruppe. Wer als SiGeKo tätig sein will, muss zunächst die baufachliche Grundqualifikation mitbringen, dann mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nachweisen und zusätzlich die Zertifizierung nach RAB 30 erwerben. Diese dreistufige Qualifikationshürde schränkt den verfügbaren Pool erheblich ein.

Der zweite Faktor ist die strukturell hohe Nachfrage. Da auf den meisten Baustellen nicht alle Gewerke von einer einzigen Firma ausgeführt werden, sind die meisten Bauprojekte SiGeKo-pflichtig. Die Nachfrage nach Koordinatoren ist also nicht konjunkturell, sondern gesetzlich verankert. Selbst in Phasen gedämpfter Baukonjunktur bleibt die Pflicht bestehen.

Der dritte Faktor ist der demografische Wandel. Viele erfahrene Ingenieure und Techniker, die als SiGeKo tätig sind, gehen in den nächsten Jahren in den Ruhestand. Nachwuchs rückt nicht in ausreichender Zahl nach. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung prognostiziert, dass das Ausscheiden der Babyboomer-Generation nicht mehr vollständig kompensiert werden kann.

Hinzu kommt ein vierter, oft übersehener Faktor: Personen, die in einem Interessenkonflikt stehen, dürfen nicht als SiGeKo bestellt werden. Ein Bauleiter, der für ein am Projekt beteiligtes Unternehmen tätig ist, scheidet damit als interner SiGeKo aus. Das schränkt den Kreis der intern einsetzbaren Personen weiter ein und erhöht den Bedarf an externen Lösungen.

Wie Unternehmen trotzdem qualifizierte SiGeKo-Koordinatoren finden

Angesichts dieser Marktlage ist eine realistische Erwartungshaltung wichtig: Wer einen SiGeKo über eine Stellenanzeige sucht, wird in den meisten Fällen enttäuscht. Erfahrene Koordinatoren sind nicht aktiv auf Jobsuche. Sie sind entweder fest angestellt, freiberuflich ausgelastet oder bereits über persönliche Netzwerke vergeben. Der passive Kandidatenmarkt ist hier die Regel, nicht die Ausnahme.

Für Bauherren und Bauunternehmen gibt es dennoch mehrere Wege, die Funktion zu besetzen:

  • Externe Dienstleister beauftragen: Die häufigste und praktischste Lösung ist die Beauftragung eines spezialisierten externen SiGeKo. Dieser bringt nicht nur die Qualifikation mit, sondern auch die rechtlich geforderte Neutralität. Spezialisierte Arbeitsschutzunternehmen bieten SiGeKo-Leistungen oft als Teil eines breiteren Dienstleistungsportfolios an.
  • Frühzeitig beauftragen: Die Bestellung des SiGeKo sollte bereits in der Planungsphase erfolgen, nicht erst kurz vor Baubeginn. Wer zu spät sucht, findet keinen verfügbaren Koordinator mehr oder muss mit einem weniger geeigneten Kandidaten vorliebnehmen.
  • Netzwerke und Kammern nutzen: Ingenieurkammern, die BG Bau und Bauverbände verfügen über Netzwerke, über die qualifizierte SiGeKo-Experten vermittelt werden können. Diese Kanäle sind weniger bekannt, aber oft ergiebiger als öffentliche Stellenbörsen.
  • Interne Qualifizierung prüfen: Unternehmen mit geeignetem Personal, etwa Bauingenieuren oder Technikern mit ausreichender Berufserfahrung, können intern qualifizieren. Die Ausbildung nach RAB 30 ist zeitlich überschaubar. Der Aufwand lohnt sich, wenn die Funktion dauerhaft intern besetzt werden soll.
  • Direktansprache qualifizierter Fachkräfte: Wer einen SiGeKo als Festanstellung sucht, kommt an der gezielten Direktansprache nicht vorbei. Passive Kandidaten reagieren nicht auf Anzeigen, aber auf persönliche, fachlich fundierte Kontaktaufnahme.

Die rechtliche Verantwortung bleibt in jedem Fall beim Bauherrn, auch wenn er einen externen SiGeKo beauftragt. Das bedeutet: Die Auswahl des Koordinators muss sorgfältig erfolgen. Wer einen ungeeigneten SiGeKo bestellt, erfüllt die Auswahlpflicht nicht und haftet im Schadensfall trotzdem. Qualifikationsnachweise nach RAB 30, einschlägige Berufserfahrung und Referenzen vergleichbarer Projekte sind daher keine optionalen Kriterien, sondern Mindestanforderungen.

Wie Riverstate bei der Besetzung von SiGeKo-Positionen unterstützt

Der Markt für SiGeKo-Koordinatoren ist eng, der Qualifikationsweg lang und der passive Kandidatenmarkt für Außenstehende schwer zugänglich. Genau hier setzen wir an. Wir bei Riverstate sind auf die Besetzung technischer Fach- und Führungspositionen in der Baubranche spezialisiert und kennen die Strukturen, Qualifikationsanforderungen und Netzwerke dieses Marktes aus langjähriger Praxis.

Was wir konkret für Sie tun:

  • Direktansprache passiver Kandidaten: Wir identifizieren qualifizierte SiGeKo-Koordinatoren, die nicht aktiv suchen, und sprechen sie diskret und fachlich fundiert an.
  • Kontinuierliches Markt-Monitoring: Unser Kandidatenmarkt wird laufend beobachtet, nicht erst dann, wenn eine Stelle offen ist. Das verkürzt die Zeit bis zur Besetzung erheblich.
  • Fachliche Vorauswahl: Wir prüfen Qualifikationsnachweise nach RAB 30, Berufserfahrung und Projektreferenzen, bevor ein Kandidat zu Ihnen kommt.
  • Branchenkenntnis ohne Umwege: Unsere Berater kennen die Anforderungen an einen SiGeKo aus der Praxis. Sie müssen uns nicht erklären, was die Funktion bedeutet.

Wenn Sie aktuell eine SiGeKo-Position besetzen müssen oder absehen, dass diese Anforderung auf Sie zukommt, sprechen Sie mit uns. Wir analysieren den Kandidatenmarkt für Ihre konkrete Situation, kostenlos und ohne Verpflichtung. Beratungsgespräch vereinbaren und erfahren, welche Kandidaten für Ihre Region und Ihr Projekt verfügbar sind.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert es, einen qualifizierten SiGeKo zu finden und zu besetzen?

Über klassische Stellenanzeigen dauert die Suche nach einem erfahrenen SiGeKo-Koordinator im Durchschnitt 6–12 Monate – sofern überhaupt eine geeignete Bewerbung eingeht. Der Grund: Qualifizierte Koordinatoren sind fest eingebunden und beobachten den Stellenmarkt nicht aktiv. Über gezielte Direktansprache, wie sie Riverstate betreibt, lässt sich die Besetzungszeit auf 6–10 Wochen reduzieren. Entscheidend ist, frühzeitig zu handeln – idealerweise bereits in der Planungsphase des Projekts, nicht erst kurz vor Baubeginn.

Kann ein Bauleiter gleichzeitig als SiGeKo fungieren?

Nein – zumindest nicht, wenn der Bauleiter für ein am Projekt beteiligtes Unternehmen tätig ist. Die Baustellenverordnung fordert Neutralität und Unabhängigkeit vom SiGeKo. Ein Bauleiter, der wirtschaftliche oder betriebliche Interessen eines ausführenden Unternehmens vertritt, steht in einem Interessenkonflikt und scheidet damit rechtlich als SiGeKo aus. Nur wenn der Bauleiter direkt beim Bauherrn angestellt ist und keinerlei Interessenkonflikt besteht, kann eine Doppelfunktion im Einzelfall zulässig sein – dies sollte jedoch juristisch geprüft werden.

Was kostet ein externer SiGeKo-Koordinator?

Die Kosten für einen externen SiGeKo variieren je nach Projektgröße, Laufzeit und Leistungsumfang. Für kleinere Projekte mit überschaubarer Laufzeit sind Pauschalpreise ab ca. 1.500–3.000 Euro üblich. Bei größeren Bauvorhaben mit langer Ausführungsphase und regelmäßigen Begehungen können die Kosten auf 10.000 Euro und mehr steigen. Zum Vergleich: Ein Bußgeld wegen fehlender SiGeKo-Bestellung beträgt bis zu 30.000 Euro – von der zivilrechtlichen Haftung im Schadensfall ganz abgesehen. Die Investition in einen qualifizierten Koordinator ist damit in jedem Fall die günstigere Option.

Welche typischen Fehler machen Bauherren bei der SiGeKo-Bestellung?

Der häufigste Fehler ist die zu späte Bestellung: Viele Bauherren beauftragen den SiGeKo erst kurz vor oder sogar nach Baubeginn – damit fehlt die gesetzlich geforderte Koordination in der Planungsphase, was bereits eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Ein weiterer Fehler ist die Bestellung einer formal ungeeigneten Person, etwa ohne RAB-30-Zertifikat oder ohne ausreichende Berufserfahrung. Auch die fehlende Prüfung von Referenzen vergleichbarer Projekte ist ein häufiges Versäumnis. Die Auswahlpflicht liegt beim Bauherrn – wer einen ungeeigneten SiGeKo bestellt, haftet im Schadensfall trotzdem.

Lohnt sich die interne Qualifizierung eines Mitarbeiters zum SiGeKo?

Ja – wenn das Unternehmen regelmäßig SiGeKo-pflichtige Projekte durchführt und geeignetes Personal vorhanden ist. Die Ausbildung nach RAB 30 (Module B und C) ist zeitlich überschaubar und bei Anbietern wie DEKRA, TÜV Nord oder TÜV Rheinland verfügbar. Voraussetzung ist mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung in Planung oder Ausführung. Für Unternehmen, die nur gelegentlich SiGeKo-Leistungen benötigen, ist die externe Beauftragung wirtschaftlich sinnvoller. Die interne Lösung rechnet sich vor allem dann, wenn die Funktion dauerhaft und projektübergreifend besetzt werden soll.

Wie unterscheidet sich Riverstates Ansatz von einer klassischen Personalvermittlung?

Klassische Personalvermittler schalten Stellenanzeigen und warten auf Bewerbungen – ein Ansatz, der im SiGeKo-Markt strukturell nicht funktioniert, weil qualifizierte Koordinatoren nicht aktiv suchen. Riverstate setzt auf Direktansprache: Wir identifizieren geeignete Kandidaten proaktiv, sprechen sie diskret an und prüfen Qualifikationsnachweise nach RAB 30, Berufserfahrung und Projektreferenzen vor der Vorstellung. Hinzu kommt kontinuierliches Markt-Monitoring – wir kennen den Kandidatenpool, bevor eine Stelle offen ist. Das verkürzt die Besetzungszeit erheblich und erhöht die Treffsicherheit, weil wir die fachlichen Anforderungen an einen SiGeKo aus der Praxis kennen.