Zum 1. August 2026 ist die reformierte Ausbildungsordnung für 19 Bauberufe in Kraft getreten, die erste grundlegende Überarbeitung seit 1999. Betroffen sind alle drei großen Sparten: Ausbau (u. a. Zimmerer/-in, Trockenbaumonteur/-in, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/-in), Hochbau (u. a. Maurer/-in, Beton- und Stahlbetonbauer/-in) und Tiefbau (u. a. Straßenbauer/-in, Kanalbauer/-in für Infrastrukturtechnik, Leitungsbauer/-in für Infrastrukturtechnik). Entwickelt wurde die Reform über mehrere Jahre gemeinsam vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), den Sozialpartnern und den Branchenverbänden. Ein regulärer, konsensgetragener Modernisierungsprozess, kein kurzfristiger politischer Eingriff.
Zwei Neuerungen stechen dabei heraus. Zum einen entfällt die bisherige Zwischenprüfung zugunsten einer gestreckten Gesellenprüfung, bei der Teil 1 bereits nach zwei Jahren mit 40 % in die Endnote einfließt. Zum anderen wurden mehrere Berufsbilder inhaltlich neu zugeschnitten und umbenannt, etwa der bisherige Kanalbauer, der künftig „Kanalbauer/-in für Infrastrukturtechnik“ heißt.
In der Berichterstattung der letzten Wochen ging es vor allem darum, was sich für Ausbildungsbetriebe organisatorisch ändert: neue Ausbildungspläne, angepasste ÜLU-Inhalte, Fortbildungsbedarf bei Ausbildern. Das ist relevant für Betriebe, die selbst ausbilden. Für Unternehmen, die primär rekrutieren statt auszubilden, stellt sich eine andere Frage, die bisher kaum vorkommt: Was bedeutet diese Reform für die Personalgewinnung in den nächsten Jahren, und löst sie das eigentliche Problem, den akuten Fachkräftemangel, überhaupt?
Die kurze Antwort: nein, nicht kurzfristig. Das liegt an der Mechanik der Reform selbst.
Warum die Reform am heutigen Engpass nichts ändert
Eine Ausbildungsordnung wirkt auf das Angebot von morgen, nicht auf die Verfügbarkeit von heute. Wer im August 2026 eine dreijährige Ausbildung nach neuer Ordnung beginnt, schließt sie regulär im Sommer 2029 ab. Daran ändert auch die gestreckte Prüfung nichts, denn Teil 1 nach zwei Jahren ist eine Zwischenbewertung, kein vorgezogener Berufsabschluss. Wer heute einen Maurer, eine Straßenbauerin oder einen Fliesenleger mit Berufserfahrung sucht, wird in dieser reformierten Kohorte frühestens 2029 fündig, und selbst dann zunächst nur bei Berufseinsteigern ohne Praxisjahre.
Das ist keine Kritik an der Reform. Eine bessere, praxisnähere Ausbildung ist langfristig sinnvoll für die gesamte Branche. Nur beantwortet sie eine andere Frage als die, vor der Personalverantwortliche im Bau- und Infrastrukturbereich aktuell stehen: Wie besetze ich offene Stellen in den nächsten Monaten.
Drei Effekte, über die bisher kaum gesprochen wird
Über die reine Zeitverzögerung hinaus ergeben sich aus der Reform noch drei praktische Effekte, die für die Personalgewinnung relevant sind, in der bisherigen Diskussion aber wenig Raum bekommen haben.
1. Verwirrung bei Berufsbezeichnungen im Lebenslauf. Weil mehrere Berufe umbenannt wurden, werden in den kommenden Jahren Bewerbungen mit alten und neuen Bezeichnungen für faktisch identische oder sehr ähnliche Qualifikationen im Umlauf sein. Ein Kanalbauer alter Ordnung und ein „Kanalbauer/-in für Infrastrukturtechnik“ neuer Ordnung bringen vergleichbare Kompetenzen mit. Wer bei der Vorauswahl zu eng nach der exakten neuen Bezeichnung filtert, läuft Gefahr, gleichwertige Kandidaten mit altem Titel zu übersehen. Für Recruiting-Prozesse heißt das: Sowohl bei der Formulierung eigener Stellenausschreibungen als auch bei der Suche nach Kandidaten sollten in den kommenden Jahren beide Bezeichnungen mitgeführt werden, alte und neue, um von Bewerbern beider Übergangsjahrgänge gefunden zu werden und keine gleichwertigen Profile zu übersehen.
2. Ein möglicherweise kleiner werdender Pool an schnell verfügbaren Zweijahresabschlüssen. Die neue Ordnung sieht für mehrere Sparten ein Anrechnungsmodell vor, das den Wechsel von der zweijährigen in die dreijährige Ausbildung erleichtert. Das ist gut für die individuelle Karriereentwicklung der Auszubildenden. Für Arbeitgeber, die gezielt nach schnell verfügbaren Fachkräften mit zweijährigem Abschluss suchen, etwa für einfachere Tätigkeiten mit kürzerer Einarbeitung, könnte dieser Pool über die Jahre kleiner werden, wenn mehr Auszubildende die durchlässigere dreijährige Option wählen. Das ist derzeit eine plausible Erwartung auf Basis der Reformlogik, keine belegte Prognose. Belastbare Zahlen dazu liegen noch nicht vor.
3. Regional unterschiedliches Tempo der Umsetzung. Die praktische Umsetzung läuft über lokale ÜLU-Zentren, Kammern (IHK/HWK) und Betriebe, nicht zentral gesteuert. Das bedeutet, dass die neuen Ausbildungsinhalte und damit auch die ersten Absolventen nicht überall zeitgleich verfügbar sein werden. Wer bundesweit oder überregional rekrutiert, sollte diesen Umsetzungs-Flickenteppich einkalkulieren, statt von einem einheitlichen bundesweiten Zeitplan auszugehen.
Was das für die Personalgewinnung heute bedeutet
Der Engpass bei Fachkräften in den 19 betroffenen Bauberufen, mit Gehaltsspannen, die je nach Rolle häufig bis rund 60.000 € pro Jahr reichen, lässt sich also nicht über den Ausbildungsweg der nächsten ein bis zwei Jahre schließen. Wer heute besetzen muss, braucht einen anderen Hebel.
Riverstate unterstützt genau in diesem Segment auf zwei Wegen. Über Premium Recruiting vermitteln wir Fach- und Kaufkräfte sowie gewerblich-technisches Personal, mit einer durchschnittlichen Time-to-Hire von rund acht Wochen. Ein Beispiel aus der Praxis: Für InfraServ Wiesbaden Technology konnten wir gemeinsam mit Andre Wiechmann eine entsprechende Position in diesem Zeitrahmen besetzen.
Wo der Engpass eher bei ausführenden Facharbeiterinnen und Facharbeitern liegt, vermitteln wir über EU-Recruiting ganze Montageteams, sogenannte Kolonnen aus 3 bis 10 Personen, aus Polen und der EU. Die Time-to-Hire liegt hier bei rund vier Wochen, die Gehaltsspannen zwischen 35.000 € und 55.000 €.
Fazit
Die neue Ausbildungsordnung ist ein sinnvoller, überfälliger Schritt für die Ausbildungsqualität am Bau. Aber sie ist ein Instrument für die nächste Fachkräftegeneration, nicht für die aktuelle Besetzungslücke. Bis die ersten Absolventen nach neuer Ordnung auf den Arbeitsmarkt kommen, vergehen mindestens drei Jahre, in der Praxis eher mehr. Wer heute offene Stellen in den 19 betroffenen Berufen besetzen muss, kommt an einer kurzfristig wirksamen Lösung nicht vorbei.
Häufige Fragen (FAQ)
Wann tritt die neue Ausbildungsordnung für die Bauberufe in Kraft?
Am 1. August 2026. Es ist die erste grundlegende Überarbeitung der Ausbildungsordnung für diese Berufe seit 1999.
Welche Berufe sind von der Reform betroffen?
19 Berufe aus den drei Sparten Ausbau, Hochbau und Tiefbau, darunter Zimmerer/-in, Maurer/-in, Straßenbauer/-in sowie die umbenannten Berufe Kanalbauer/-in für Infrastrukturtechnik und Leitungsbauer/-in für Infrastrukturtechnik.
Was ändert sich bei der Gesellenprüfung?
Die bisherige Zwischenprüfung entfällt zugunsten einer gestreckten Gesellenprüfung. Teil 1 findet nach zwei Ausbildungsjahren statt und zählt 40 % der Endnote, Teil 2 am Ausbildungsende zählt 60 %.
Ab wann stehen die ersten Absolventen nach der neuen Ordnung dem Arbeitsmarkt zur Verfügung?
Wer die dreijährige Ausbildung ab August 2026 beginnt, schließt sie regulär im Sommer 2029 ab. Vorher gibt es keine Berufsabsolventen nach neuer Ordnung.
Löst die Reform den aktuellen Fachkräftemangel in diesen Berufen?
Nicht kurzfristig. Sie verbessert die künftige Ausbildungsqualität, wirkt aber erst auf die Absolventenjahrgänge ab 2029. Für heute offene Stellen ist sie kein Instrument.
Wie können Unternehmen aktuell offene Stellen in diesen Berufen besetzen?
Über spezialisierte Recruiting-Wege wie Premium Recruiting (Fach- und Kaufkräfte, ca. acht Wochen Time-to-Hire) oder EU-Recruiting (Montageteams aus Polen und der EU, ca. vier Wochen Time-to-Hire).
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